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Ohne den Namen der AfD direkt auszusprechen, malt der Bundespräsident ein Bild von einer Demokratie in höchster Gefahr und spricht offen über ein mögliches Parteiverbot. Dass die größte Oppositionspartei damit gemeint ist, ist unschwer aus der ganzen Rede heraus vernehmbar. Wörtlich sagt er: „Wir müssen tun, was getan werden muss“. Für Antifanten und Kriminelle kann das als verstärkende Aufforderung verstanden werden, die größte Oppositionspartei weiter zu attackieren.
Man fragt sich: Wie kann es sein, dass der Bundespräsident ausgerechnet am Jahrestag des Mauerfalls – dem 9. November - von einer neuen Mauer spricht und diese in einer parlamentarischen Demokratie zu errichteten versucht?
Dieser Bundespräsident soll das ganze deutsche Volk vertreten, das tut er leider nach dieser skandalösen Rede erkennbar nicht.
Man muss sogar fragen, kennt er unser Grundgesetz nicht?
Der Art. 3 besagt unmissverständlich:
1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Der Art. 21:
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben. (…)
Wie passen seine Aussagen zu einem juristischen Verbot in übereinstimmung mit dem Grundgesetzt?
Aus den öffentlichen Partei- und Grundsatzprogrammen der AfD konnte auch der Bundespräsident bis dato kein rechtsstaatliches Manko benennen.
Ihm scheint es mit dieser Rede mehr um die Überlebenschancen seiner eigenen Partei – der SPD - zu gehen.
Für die AfD fällt diese Rede des Bundespräsidenten sicherlich mehr in die Kategorie "kostenlose Wahlwerbung".
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