Corona-Verordnung waren rechts- und verfassungswidrig
– trotzdem möchte Brandenburg Bußgelder nicht zurückzahlen.
"Obwohl ein Brandenburger Gericht die Einschränkung der Versammlungsfreiheit während der Corona-Zeit für verfassungswidrig erklärt hat, möchte die Landesregierung daraus entstandene Bußgelder nicht zurückzahlen.
Die Urteile sollen aber ihre Gültigkeit behalten (…)"






