Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen
Wahlausschluss von Martin Sichert ab.
„Martin Sichert wurde wegen angeblich fehlender Verfassungstreue von der Landratswahl in Friesland ausgeschlossen.
Sein Eilantrag dagegen beim Verwaltungsgericht ist nun gescheitert – Sichert will vor dem Oberverwaltungsgericht weiterklagen. (…)
„Es geht hierbei um eine Frage, die den Grundsatz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in ihrem Kern berührt“, kritisiert Sichert die Entscheidung. Der abgelehnte Landratskandidat stellt die Bedeutung der Ablehnung klar: „Gemäß der Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann der Wahlausschuss willkürlich das passive Wahlrecht aberkennen, ohne dass der Kandidat dagegen Rechtsschutz vor der Wahl hat.“ ...“






