Krall & Bubeck:
Demokratie retten aber das Wahlrecht streichen?!

"In Niedersachsen entscheiden gerade Wahlausschüsse darüber, wer bei der Kommunalwahl am 13. September überhaupt antreten darf.

Mehrere AfD-Bewerber sind bereits abgelehnt worden, begründet mit Zweifeln an der Verfassungstreue, und die gesetzliche Grundlage dafür wurde erst Ende April mit rot-grünen Stimmen beschlossen. Markus Krall und Christian Bubeck ordnen ein, was das für ein Grundrecht bedeutet, das eigentlich nur auf dem Rechtsweg eingeschränkt werden kann."

Ein Video von BUBECK & KRALL.


 

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