Ausländer soll die nächste 14jährige vergewaltigt haben.

Weil ein junges Mädchen bei einer Vergewaltigung nicht weint und schreit, erhebt eine Staatsanwältin keine Anklage gegen drei Ausländer.

Vier Wochen später vergeht sich der Anführer erneut an einer Minderjährigen. Wird der erste Fall jetzt neu aufgerollt?

Das eingestellte Ermittlungsverfahren gegen drei Ausländer wegen einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung einer 14jährigen im niedersächsischen Gnarrenburg (JF berichtete) hat ein Nachspiel. Vier Wochen später soll der damalige Anführer, ein inzwischen 17jähriger mit niederländischer Staatsbürgerschaft, eine weitere 14jährige vergewaltigt haben, wie die Bild-Zeitung berichtet, an die sich die Mutter des ersten Vergewaltigungsopfers gewandt hatte.

Auch die Polizeiinspektion im niedersächsischen Rotenburg bestätigte dem Boulevardblatt, wegen einer mutmaßlichen Vergewaltigung „zum Nachteil einer 14jährigen“ zu ermitteln. Im ersten Fall kam es allerdings gar nicht erst zur Anklage, da die zuständige Erste Staatsanwältin der Anwältin der Opferfamilie mitteilte, „eine strafbare Handlung mit der für die Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nicht nachweisen“ zu können.

Staatsanwaltschaft meint, „Widerwille“ sei nicht erkennbar gewesen

Grund dafür sei, dass die Minderjährige nicht geschrien und nicht geweint habe, als die drei Ausländer im Obergeschoss eines Jugendzentrums über sie herfielen. Laut der Anwältin der Geschädigten lässt diese Darstellung aber die besondere Schutzbedürftigkeit jugendlicher Opfer außer Acht. Erschwerend kommt hinzu, dass die mutmaßlichen Täter – neben dem niederländischen Staatsbürger ein 18jähriger Iraner und ein 15jähriger Syrer – älter und körperlich überlegen gewesen waren. ..."

Ein Bericht der JUNGEN FREIHEIT


 

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