„Totale Vernichtung einer Partei“: Die lange
Nacht des AfD-Verbots im Thüringer Landtag.
"Im Thüringer Landtag diskutierten am Vorabend Staatsrechtler, Praktiker und ein prominenter Gast stundenlang über die Frage, die die Republik umtreibt: Soll gegen die AfD ein Parteiverbotsverfahren eingeleitet werden?
Zum zentralen Gegenpol der Befürworter wurde der frühere Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen. (...) Er sei, anders als der zuvor aufgetretene Entertainer Hape Kerkeling, „ein nüchterner Jurist“ – wer über ein Parteiverbot reden wolle, brauche eine Rechtsgrundlage: „Fakten, keine Behauptungen, keine Emotionen und keine politischen Forderungen.“ (...)
Bei der AfD stelle sich die Frage, ob sie eine „zweite Agenda“ verfolge. Nach Parteiprogramm und offiziellen Äußerungen müsse man davon ausgehen, dass sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekenne. Entscheidend sei der Nachweis, dass hinter dieser Fassade etwas anderes stehe – und diesen Beleg sehe er nicht: Er habe „keine brauchbaren Beweise dafür, dass es eine derartige zweite Agenda gibt“. (...)
Seine Warnung war staatspolitisch: Ein Verfahren wäre „kein Ausdruck besonderer Verfassungstreue“, sondern liefe Gefahr, die Grundordnung selbst zu beschädigen, weil einem erheblichen Teil der Wähler die parlamentarische Vertretung genommen würde. (...)
Den rhetorisch schärfsten Auftritt lieferte Ulrich Vosgerau. Der Antrag der Linken sei zwar zulässig, aber „rechtlich vollkommen irrelevant“, weil Thüringen für die Beantragung nicht zuständig sei und der Landtag kein Weisungsrecht habe. Den Begriff „Rechtsextremismus“ wies er zurück – er gehöre „überhaupt nicht ins Verfassungsrecht“. (...)
Dem Kollegen Schwarz hielt er vor, dessen Herleitung über den Fall Brandner sei haltlos, und fragte provokant, ob Schwarz „einen solchen Unsinn auch seinen Studenten in Würzburg erzählt“. Ein tragendes Argument war die Tragweite: Ein Parteiverbot sei „auf die totale Vernichtung einer Partei gerichtet“. (...)
Am Ende standen sich zwei Deutungen gegenüber. Für Groh und Schwarz ist die AfD ein Fall für Karlsruhe, bei dem die Hürden nehmbar erscheinen. Für Maaßen und Vosgerau fehlt der Beweis einer verborgenen Agenda, während das Verfahren selbst als schwerer Eingriff in den Wettbewerb gilt.
Die Entscheidung fällt ohnehin nicht in Erfurt: Der Antrag ist für die Landesregierung nicht bindend, und über ein Verbot befände allein das Bundesverfassungsgericht."






