Das ist der Gipfel der Schamlosigkeit und Unverfrorenheit! 👇

"§ 2 Abs. 3 S. 3 Verfassungsschutzgesetz Thüringen bestimmt: "Das Amt des Präsidenten soll nur einer Person übertragen werden, die die Befähigung zum Richteramt besitzt."

Eine Ausnahme von dieser Regelung muss bei der Berufung zum Präsidenten gut begründet werden - es sollte nachgefragt werden! Und wer mit Dreck auf andere wirft, sollte selbst unangreifbar sein... Ein gescheiterter Jurastudent und Sozialpädagoge (FH) als Präsident einer Behörde, die nur von einem Volljuristen besetzt werden soll?

S.pngIn Wikipedia finden wir u.a. folgenden Eintrag zu Stephan Kramer:

Anschließend nahm er ein Studium der Rechtswissenschaften auf, zunächst an der Philipps-Universität Marburg, dann an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und schließlich wieder in Marburg, schloss das Studium jedoch nicht ab...
Während seiner Zeit als Generalsekretär des Zentralrats der Juden nahm Kramer an der Fachhochschule Erfurt ein Studium der Sozialpädagogik auf, das er 2011 mit einem Bachelor und 2015 mit einem Master abschloss."

https://de.wikipedia.org/wiki/Stephan_J._Kramer#cite_note-OTZ-4


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