Gaskunden müssen sich auf steigende Netzentgelte einstellen!

Die Netzentgelte werden nach Angaben der Netzbetreiber ab Jahresbeginn 2025 steigen. Im Oktober 2024 werden dafür die Grundlagen der Preiserhöhung festgelegt und veröffentlicht.

Was ist der Hintergrund?

1. Ziel:
Die Bundesregierung und die Bundesnetzagentur gehen davon aus, dass es ab 2045 keine Gasheizungen mehr geben wird. Da also die Zahl der Haushalte, die am Gasnetz angeschlossen sind, kontinuierlich fällt, würden die Kosten auf immer weniger Haushalte umgelegt werden. Dieses soll durch die Möglichkeit der kürzeren Abschreibungszeit (12%/Jahr = 10 Jahre) vermieden werden.

2. Gesetzliche Grundlage:
Die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur hat gegenüber Betreibern von Gasversorgungsnetzen am 08. November 2022 beschlossen, dass die ab 2023 aktivierten Investitionen der Gasnetzbetreiber bis 2045 kalkulatorisch abgeschrieben werden können.
Aus handelsbilanzieller Sicht erscheint es begründbar, die Abschreibungsdauer für Investitionen ab 2023 ebenso wie die der vorhandenen Gasnetze einschließlich aktueller und weiterer Ertüchtigungen/Instandhaltungen/Nachaktivierungen, in Anlehnung an das Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) und ggf. durch Anpassung der Abschreibungspläne, auf diesen Zeitpunkt (31. Dezember 2045) zu begrenzen.

Gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 EStG richtet sich die Abschreibung nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die bis zu 50 Jahre sein kann. Die AfA-Tabelle typisiert die Nutzungsdauer für Gasnetze auf 20 Jahre.


Was heißt das in Bezug auf die Netzgebühr?
Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, dürften die Netzentgelte nur gering steigen, denn

  • seit einem Jahr werden Neubaugebiete gar nicht mehr an Gasnetze angeschlossen,
  • die meisten Netze sind bereits, oder schon zum Großteil, abgeschrieben,
  • es fallen somit in Zukunft überwiegend nur noch Kosten für Ertüchtigungen und Instandhaltungen an.


Lassen wir uns überraschen!


 

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