TROTZ GERICHTLICHEN VERBOTS:
NDR VERBREITET CORRECTIV-MÄRCHEN WEITER
Liebe Community und Zwangzahler des GEZ,
"Die Anwaltskanzlei Höcker teilt mit, dass der NDR Berichte über angebliche Deportationspläne in Anlehnung an das "Correctiv"-Dossier vom 10.1.2024 "Geheimplan gegen Deutschland" weiterhin verbreitet, obwohl die Verbreitung dem NDR, da es sich um Falschbehauptungen handelt, gerichtlich verboten worden war. (s. LINK)
Das Ordnungsgeld, das für den Verstoß gegen das gerichtliche Verbot verhängt wurde, wird jetzt aus den Gebühren bezahlt, die wir alle für den ÖRR blechen müssen. Die Verantwortlichen bekommen die Konsequenzen ihres Handelns also nicht selbst zu spüren.
In rechtsstaatlicher Perspektive kann das nicht befriedigen. Rechtsprechung und Rechtslehre sollten sich darauf verständigen, dass Zwangsgelder (§ 888 ZPO) und Ordnungsgelder (§ 890 ZPO), die gegen eine juristische Person verhängt werden, am Privatvermögen der Organmitglieder (also Vorstand, Geschäftsführer etc.) vollstreckt werden. Und zwar ohne die Mögklichkeit des Regresses in das Vermögen der juristischen Person. Nur wenn die Verantwortlichen die Folgen des Verbotsverstoßes am eigenen Geldbeutel fühlen müssen, werden sie der gerichtlichen Anordnung Folge leisten, nicht aber dann, wenn sie nur fremdes Geld ausgeben.
Das bockige Verhalten des NDR könnte allerdings für die verantwortlichen Leitungsorgane zum Bumerang werden. Wenn ich Richter am Landgericht Hamburg wäre und ein weiterer Ordnungsgeldantrag in dieser Sache auf meinem Schreibtisch landen würde, würde ich gemäß § 890 ZPO nicht mehr ein Ordnungsgeld, sondern Ordnungshaft verhängen. Diese wird bei juristischen Personen nämlich immer an den Mitgliedern des Leitungsorgans vollstreckt.
Im Klartext: Dann wandert der Intendant des NDR eben demnächst in den Knast. Und das so lange immer wieder, bis er sich vielleicht doch überlegt, dass es besser wäre, den "Correctiv"-Quatsch nicht weiter zu verbreiten."
Herzliche Grüße
Martin Schwab