Presseinformation
Beitragsblocker siegt vor Landgericht München gegen Beitragsservice
Lüneburg 18.10.2023:
Das Landgericht München hat in der vergangenen Woche in einem Verfahren in 2. Instanz der Beschwerde einer promovierten Rechtsanwältin stattgegeben. Die Juristin hatte die Argumentation des Beitragsblockers verwendet, um die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen wirksam zu verhindern. Die Klägerin hatte seit 2022 keine Rundfunkgebühren mehr bezahlt und gegen sämtliche Festsetzungsbescheide Widerspruch eingelegt sowie letztlich Klage erhoben.
Die Klägerin hatte sich zusätzlich mit einer Beschwerde gegen die Eintragung im Schuldnerregister gewandt. Ihr Widerspruch war nun erfolgreich. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, hier der Bayerische Rundfunk, hatte aufgrund des laufenden Klageverfahrens auf die weitere Vollstreckung ausdrücklich verzichtet.
Die Presseinformation! eine Interview mit MMNewsTV