"Dass sich ein Rentner (seine Aussage zum Fall) wegen eines satirischen Memes ausgerechnet wegen "Volksverhetzung" verantworten muss und ihm die Wohnung von der Polizei auseinandergenommen wird, ist eindeutig Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB). Das muss auch den beteiligten Beamten klar gewesen sein.
Hier wird sich niemand damit herausreden können, er habe "nur Anweisungen ausgeführt." Dieses Argument gilt seit geraumer Zeit nicht mehr."
Red.: Rechtsbeugungen der Justiz sind inzwischen in diesem sogenannten RECHTSSTAAT offensichtlich an der Tagesordnug.