Kurz vor dem Bergfest im Kabinett:
Pensionsansprüche im Falle des Ampel-Aus bald gesichert.
"Am 8. Dezember 2023 jährt sich die Vereidigung des Regierungskabinetts Olaf Scholz zum zweiten Mal. Wie der Bundeskanzler und seine Minister ihr „Bergfest“ feiern werden, steht bislang nicht fest.
Klar ist aber schon jetzt, dass 14 von insgesamt 16 Ressortchefs mit dem Stichtag automatisch erweiterte Ansprüche aus dem „Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung“ (Bundesministergesetz/BMinG) entstehen werden. Und zwar beim Ruhegehalt.
Grundsätzlich entsteht ein Anspruch auf eine im Alter auszuzahlende Pension für ein Mitglied der Bundesregierung zwar erst, wenn es „mindestens vier Jahre“ ununterbrochen Teil der Regierung war. Diese Frist aber wird gemäß Paragraf 15.1 BMinG mithilfe einer „rechtlichen Fiktion“ auf zwei Jahre verkürzt, falls: ... "