Urteil des EuGH: Über 20 Millionen afghanische
Frauen können sofort Asyl in der EU beantragen.
"Die europäischen Ausländerbehörden müssen Asylanträge von afghanischen Frauen nicht mehr individuell prüfen. Allein das weibliche Geschlecht reicht aus, um einen Aufenthaltstitel zu erlangen. Das hat nun der Europäische Gerichtshof entschieden.
Hintergrund war die Klage zweier afghanischer Frauen, die zunächst vor den österreichischen Verwaltungsgerichtshof gezogen waren. Im ersten Fall ging es um eine 1995 geborene afghanische Staatsangehörige. Nachdem ihr Vater sie habe verkaufen wollen, sei sie mit ihrer Mutter in den Iran geflohen, gab sie vor den österreichischen Behörden an. Nach einem Aufenthalt in Griechenland, wo sie als 14-Jährige heiratete, reiste sie 2015 nach Österreich ein, wo ihr Ehemann lebte, und stellte dort einen Antrag auf Asyl."